Kurzarbeitergeld online beantragen

Kurzarbeitergeld kann dein Unternehmen schützen und gleichzeitig die Arbeitsplätze sichern. Unternehmer und Unternehmerinnen sind derzeit fast alle auf finanzielle Hilfen und Unterstützung angewiesen und es muss schnell gehen. Wenn du für März 2020 noch Kurzarbeitergeld erhalten möchtest, dann musst du dieses bis zum 31.03.2020 bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt haben.

Hier kannst du Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit auch online beantragen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

Für viele Unternehmer und Unternehmerinnen bedeutet es Neuland, sich mit Kurzarbeitergeld auseinanderzusetzen. Manche erleben die Situation auch als sehr belastend. Das ist nur allzu gut nachvollziehbar.

Wenn du Schwierigkeiten hast, die Entscheidung zu treffen, ob Kurzarbeit oder nicht

  • oder du Hilfestellung benötigst beim Bearbeiten der Formulare
  • oder du Unterstützung bei den Gesprächen mit deinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen brauchst
  • oder du einfach in dieser Corona-Krisen-Zeit nicht weiter weißt …

stehe ich dir als zugelassene BAFA-Beraterin gerne am Telefon oder per Videochat zur Verfügung – ab sofort kostenfrei für dich bis Ende Juni 2020.

Nimm bitte schriftlich Kontakt auf und sende mir dein Anliegen und deine Kontaktdaten.

Schreib an: Bianca.Koch@ressourcenschmiede.de

Aufgrund erhöhter Nachfragen zu den Hilfestellungen, kann es zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um etwas Geduld und melden uns schnellstmöglich bei dir.

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